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segelcharter-register.de - Segelcharter Register über Yachtcharter Mallorca

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Wer mag es nicht glauben, das Wort "Charter" stammt aus dem englischen Sprachraum und steht im eigentlichen Sinn für "etwas mieten". Die genaue Definition ist "die Überlassung eines bestimmten Gegenstands für eine festgelegte Zeitdauer verbunden mit der Erhebung eines Nutzungsentgelts bzw. einer Nutzungsgebühr". Damit sollten nun alle Klarheiten beseitigt sein, oder? Der Begriff des Charterns hat sich dabei sehr speziell in der See- und Luftschifffahrt etabliert. Und ganz speziell das Ausborgen von Motor- und Segelbooten, etwa für eine Regatta oder eine Urlaubsreise, wird unter dem Begriff "Yachtcharter" zusammengefasst. Festgehalten werden alle Bedingungen im Chartervertrag.

Im internationalen Seeverkehr unterscheidet man hauptsächlich nach den folgenden drei Kategorien: Bareboat, Time und Voyage Charter. Im ersten Fall, dem "nackten Boot", wird ziemlich selbsterklärend nur das umbenannte Wasserfahrzeug für eine festgelegte Route oder eine Zeitraum zur Nutzung an den Charterer überlassen. Letzterer ist somit für Bereederung, Wartung, Reparatur und eventuell notwendige Betriebsstoffe selbst verantwortlich. Entsprechend gering ist dafür die Chartergebühr. Dafür trägt der Charterer ein sehr hohes Risiko. Dabei ist sogar ein Fahren unter einer anderen Flagge möglich, ohne das Schiff aus seinem Stammregister umtragen zu müssen.

Beim Time Charter stellt der Vercharterer ein bemanntes, betriebsbereites Schiff für einen definierten Zeitraum zur Verfügung. Damit bleibt dieser auch für den technischen Gesamtzustand des Charterobjekts voll verantwortlich. Muss etwa während der Charterzeit ein Defekt im Dock behoben werden, muss der Charterer für dies Zeit keine Gebühr entrichten. Er hat damit wesentlich weniger Risiko, aber auch immens höhere Gebühren als beim Bareboat Charter.

Beim Letzten, dem "Voyage Charter", wird das komplette Boot eben für eine bestimmte Reise vermietet. Da die Zeit der Reise durch viele Einflüsse variieren kann, werden in den Vertragsklauseln meist viele Nebenabreden notwendig. Dies ist allerdings meist nur im Güterverkehr von Belangen. Beim Yachtcharter kommt es neben der Bareboat-Variante überwiegend zum Kabinen- bzw. Kojencharter. Dabei wird das gecharterte Schiff oft von einer erfahrenen Festbesatzung geführt, wodurch unerfahrene Crews eigentlich nur die Kabine bezahlen, aber trotzdem an den Diensten am Schiff teilnehmen können und müssen. Im deutschen Sprachgebiet wird das allgemein auch unter "Mitsegeln" verstanden.

Um einen Überblick über die meisten regionalen Anbieter speziell für das Verchartern von Segelbooten oder -schiffen zu bekommen, gibt es ein Segelcharter-Register. Hier können alle Interessierten nicht nur über die Suche zum Beispiel alle Yachtcharter Mallorca schnell finden, sondern auch weitreichende Informationen und Vertragsunterlagen. Ebenso gibt es viele nützliche Hinweise zu regionalen Besonderheiten und den Vorschriften in nationalen und internationalen Gewässern. Wer eine gute Gelegenheit zum "Mitsegeln" oder auch zum Selbstsegeln sucht, wird in diesem Register sicher fündig.